Kennen Sie Ihre Rechte, wenn Sie im Gesundheitswesen zur Untersuchung überwiesen werden

Kennen Sie Ihre Rechte, wenn Sie im Gesundheitswesen zur Untersuchung überwiesen werden

Wenn Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin Sie zu einer weiteren Untersuchung überweist, kann das zunächst verunsichernd sein. Was bedeutet eine Überweisung genau? Wie schnell müssen Sie einen Termin bekommen? Und was können Sie tun, wenn Sie zu lange warten müssen? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Patientin oder Patient in Deutschland haben – damit Sie gut informiert und sicher durch den Prozess gehen.
Was bedeutet eine Überweisung?
Eine Überweisung bedeutet, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine weiterführende Untersuchung für notwendig hält, um eine Diagnose zu stellen oder eine Behandlung zu planen. Das kann eine Blutuntersuchung, ein MRT, eine Ultraschalluntersuchung oder ein Termin bei einer Fachärztin sein.
Die Überweisung ist in der Regel drei Monate gültig. Sie erhalten sie meist in Papierform und bringen sie selbst zur nächsten Praxis oder Einrichtung mit. Bei bestimmten Fachrichtungen – etwa Radiologie oder Kardiologie – kann Ihre Ärztin die Überweisung auch elektronisch übermitteln.
Terminvergabe und Wartezeiten
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine zeitnahe Terminvergabe, insbesondere wenn eine medizinische Dringlichkeit besteht.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin zu bekommen, können Sie sich an die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese vermittelt Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt. Ist kein Termin in dieser Frist verfügbar, muss Ihnen ein Termin in einem Krankenhaus angeboten werden.
Bei akuten Beschwerden können Sie außerdem den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren.
Freie Arztwahl und Wahl des Krankenhauses
Grundsätzlich haben Sie in Deutschland freie Arztwahl. Sie können selbst entscheiden, zu welcher Fachärztin oder welchem Facharzt Sie gehen möchten – vorausgesetzt, die Praxis hat freie Kapazitäten und nimmt gesetzlich Versicherte auf.
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, dürfen Sie in der Regel das Krankenhaus frei wählen, sofern es für Ihre Behandlung geeignet ist und einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen hat. Bei geplanten Eingriffen können Sie sich also informieren, welches Krankenhaus für Sie am besten passt.
Recht auf Aufklärung und Einwilligung
Bevor eine Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wird, haben Sie das Recht auf umfassende Aufklärung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Ihnen erklären, warum die Untersuchung notwendig ist, welche Risiken bestehen und welche Alternativen es gibt.
Erst wenn Sie alle Informationen verstanden haben, dürfen Sie einwilligen – das nennt man informierte Einwilligung. Sie können eine Untersuchung oder Behandlung auch ablehnen, sollten sich aber über die möglichen Folgen beraten lassen.
Wenn Sie zu lange warten oder keine Rückmeldung erhalten
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihre Überweisung nicht bearbeitet wird oder Sie zu lange auf einen Termin warten, können Sie Folgendes tun:
- Wenden Sie sich an die Terminservicestelle (116 117), um Unterstützung bei der Terminfindung zu erhalten.
- Fragen Sie in der überweisenden Praxis nach, ob die Überweisung angekommen ist oder ob eine Dringlichkeitskennzeichnung möglich ist.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse – sie kann Ihnen helfen, alternative Behandlungsorte zu finden oder sich für Sie einsetzen.
- Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Diese bietet kostenlose und neutrale Beratung an.
Besondere Regelungen bei schweren Erkrankungen
Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung – etwa Krebs oder Herzkrankheiten – gelten besondere Behandlungs- und Untersuchungswege. Viele Kliniken bieten sogenannte integrierte Versorgungsprogramme oder Zentren für bestimmte Erkrankungen an, die eine schnelle und koordinierte Diagnostik sicherstellen.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informiert Sie, wenn eine solche spezielle Versorgung für Sie in Frage kommt.
Ihre Rechte im Überblick
- Sie haben Anspruch auf eine zeitnahe Terminvergabe, bei Bedarf über die Terminservicestelle (116 117).
- Sie haben freie Arzt- und Krankenhauswahl, soweit medizinisch und organisatorisch möglich.
- Sie haben das Recht auf umfassende Aufklärung und informierte Einwilligung.
- Sie können sich bei Problemen an Ihre Krankenkasse oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
- Bei Verdacht auf eine schwere Erkrankung gibt es spezielle Versorgungswege mit beschleunigter Diagnostik.
So können Sie aktiv mitwirken
Notieren Sie sich Fragen, bevor Sie zu einem Termin gehen, und bringen Sie wichtige Unterlagen wie Befunde oder Medikamentenlisten mit. Wenn Sie sich unsicher fühlen, nehmen Sie eine vertraute Person mit.
Je besser Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten Bescheid wissen, desto selbstbewusster können Sie Entscheidungen treffen – und gemeinsam mit dem medizinischen Personal dafür sorgen, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.










